Wie wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet?
Wenn beim Kraftfahrt-Bundesamt für einen Kraftfahrer mit Probezeit ein A-Delikt oder das zweite B-Delikt registriert wird, informiert das Amt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Diese fordert den auffällig gewordenen Fahranfänger dann auf, an einem Aufbauseminar teilzunehmen und innerhalb einer bestimmten Frist eine Teilnahmebescheinigung darüber vorzulegen.
Die Frist beträgt in der Regel nicht mehr als 8 Wochen und kann nur bei Vorliegen ganz besonderer Gründe (z.B. Krankenhausaufenthalt) verlängert werden.
Gegen die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, d.h. die für das Vorlegen der Teilnahmebescheinigung gesetzte Frist muss in jedem Fall eingehalten werden.
Übrigens ist die Anordnung ein Verwaltungsakt, für den von dem Betroffenen eine Verwaltungsgebühr zu zahlen ist.
Welche verschiedenen Arten von Aufbauseminaren gibt es?
Aufbauseminare in Fahrschulen
Die große Mehrheit der auffällig gewordenen Fahranfänger, nämlich alle, deren Verstoß nicht im Zusammenhang mit dem Fahren unter Alkohol- oder Drogen-Einfluss stand, muss an einem Aufbauseminar in einer Fahrschule teilnehmen.
Diese Seminare nach dem Programm "Aufbauseminar für Fahranfänger – ASF" werden unter 4. genauer beschrieben. Sie dürfen nur von Fahrlehrern mit einer speziellen Zusatzausbildung durchgeführt werden, die die sog. Seminarerlaubnis besitzen.
Besondere Aufbauseminare
Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilgenommen hat und auffällig geworden ist, muss an einem "besonderen" Aufbauseminar teilnehmen. Diese Seminare werden durch dafür ausgebildete und zugelassene Verkehrspsychologen durchgeführt. Sie bestehen aus einem Vorgespräch und 3 Sitzungen zu je 180 Minuten Dauer.
Wie meldet man sich zu einem Aufbauseminar an?
Die Fahrerlaubnisbehörde kann Auskunft darüber geben, an wen der Betroffene sich wenden muss, um sich für ein Aufbauseminar anzumelden.
Dort weiß man,
- welche Fahrschulen im Zuständigkeitsbereich der Behörde Aufbauseminare durchführen
- ob es eine zentrale Anmeldestelle gibt, an die man sich wenden kann wie Beispielsweise
im Landkreis Rosenheim
- welche Verkehrspsychologen berechtigt sind, besondere Aufbauseminare für alkohol- oder drogenauffällige Fahranfänger durchzuführen.
Was kostet ein Aufbauseminar?
Es gibt keine verbindlich festgelegte Teilnahmegebühr, sondern jede Fahrschule legt den Preis – so wie bei der Fahrausbildung auch – selbst fest. Bei dem angegebenen Preis muss es sich immer um den Endpreis – einschließlich Teilnehmer-Begleitheft, Kosten für die Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) und Mehrwertsteuer – handeln.
Auch die Kosten für ein besonderes Aufbauseminar werden von dem durchführenden Verkehrspsychologen bzw. dem verkehrspsychologischen Institut selbstständig kalkuliert.
Was geschieht, wenn man trotz Anordnung nicht an einem Aufbauseminar teilnimmt?
Wenn der Behörde, die die Teilnahme angeordnet hat, nicht innerhalb der festgesetzten Frist die Bescheinigung über die vollständige Teilnahme an einem Aufbauseminar vorgelegt wird, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis wird dann erst erteilt, wenn die Teilnahme am Aufbauseminar erfolgt ist.
Um die Frist nicht zu versäumen, ist es wichtig, sich unmittelbar nach Erhalt der Anordnung um einen Platz in einem Aufbauseminar zu bemühen. Denn es kann etwas dauern, bis in der Nähe ein Aufbauseminar beginnt und – frühestens 14 Tage nach Beginn - abgeschlossen ist.
Wann darf an einem Einzelseminar teilgenommen werden?
Wenn ganz besondere Gründe vorliegen, weshalb die Teilnahme an einem Aufbauseminar in einer Gruppe nicht zumutbar ist, kann die Behörde die Genehmigung zur Teilnahme an einem Einzelseminar erteilen. Einzelseminare können z.B. zulässig sein bei sehr prominenten Kraftfahrern, deren Anwesenheit die ungestörte Durchführung eines Gruppenseminars in Frage stellen würde, oder für Menschen mit erheblichen körperlichen Behinderungen.
Ein Einzelseminar besteht aus 4 Sitzungen von jeweils 60 Minuten Dauer und einer Fahrprobe. Auch Einzelseminare dürfen nur von Inhabern einer Seminarerlaubnis durchgeführt werden. Aufgrund des erhöhten Aufwandes können Einzelseminare erheblich teurer sein als die normalen Gruppenseminare.
Wie werden ASF - Seminare durchgeführt?
Im Folgenden werden die Aufbauseminare für Fahranfänger nach § 2b StVG, die von Fahrlehrern mit Seminarerlaubnis durchgeführt werden, näher beschrieben.
Was soll durch das Aufbauseminar erreicht werden?
Durch die Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. Problematische Einstellungen zum Verhalten im Straßenverkehr sollen verändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.
Eine risikobewusstere Einstellung und eine sichere, rücksichtsvolle Fahrweise sollen erreicht werden insbesondere durch
- Entwicklung eines positiven Leitbildes ("verantwortungsbewusster Fahrer / Fahrerin")
- Vergleich unterschiedlicher Fahrweisen
- Verbesserung der Verkehrs- und der Selbstbeobachtung
- Analyse gefährlicher Situationen zur Entwicklung von Vermeidungsstrategien
- Auseinandersetzung mit alterstypischen Fahrverhaltensweisen und ihren Risiken
- Verbesserung der Regelakzeptanz
- Erarbeitung konkreter Verhaltensalternativen.
Aus welchen Teilen besteht ein Aufbauseminar?
Ein Aufbauseminar besteht aus
- 4 Sitzungen zu je 135 Minuten Dauer (zuzüglich Pausenzeiten) und
- einer Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) zwischen der 1. und der 2. Sitzung.
Die Beobachtungsfahrt wird in Gruppen durchgeführt und dauert je Teilnehmer ca. 45 Minuten (30 Minuten Fahrzeit und 15 Minuten Besprechung). Die Beobachtungsfahrt in einer 3er-Gruppe dauert daher für alle Mitfahrer insgesamt mindestens 135 Minuten.