Warum gibt es das ASP?
Nach einschlägigen Untersuchungen sind die Ursachen von Verkehrszuwiderhandlungen weniger mangelnde Kenntnisse der Verkehrsvorschriften, als vielmehr unzureichendes Bewusstsein über die Gefahren des Straßenverkehrs und in der Fahrpraxis erlernte Fehlverhaltensweisen. Durch ein Kursmodell wird denjenigen, die durch Verkehrszuwiderhandlungen bereits ein "Punktekonto" angesammelt haben, die Möglichkeit geboten, freiwillig ein Aufbauseminar in einer Fahrschule zu besuchen und ggf. dafür einen Punktabzug zu erhalten.
Die Teilnahmevoraussetzungen
An einem Aufbauseminar können nur Inhaber einer Fahrerlaubnis teilnehmen. Während der Dauer eines Fahrverbotes ist eine Seminarteilnahme nicht möglich. Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe müssen in jedem Fall das vorgeschriebene Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) besuchen. Sie sind von der Teilnahme an diesen Aufbauseminaren (ASP) ausgeschlossen.
Die Dauer eines Aufbauseminars
Aufbauseminare werden von besonders geschulten und zugelassenen Fahrschulen durchgeführt. Ein Aufbauseminar umfaßt 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und eine Testfahrt von 45 Minuten Dauer mit anschließender Beprechung. Die Dauer des Aufbauseminars darf nicht weniger als zwei Wochen und nicht länger als vier Wochen sein. Es müssen mindestens 6 Personen teilnehmen, es dürfen aber auch nicht mehr als 12 Personen sein.
Die Teilnahmebescheinigung
Über den vollständigen Besuch des Aufbauseminars an allen Sitzungsteilen wird eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde ausgestellt.
Die Seminargebühren
Es gibt keine verbindlich festgelegte Teilnahmegebühr, sondern jede Fahrschule legt den Preis – so wie bei der Fahrausbildung auch – selbst fest. Bei dem angegebenen Preis muss es sich immer um den Endpreis – einschließlich Teilnehmer-Begleitheft, Kosten für die Testfahrt und Mehrwertsteuer – handeln.
Weitere Informationen
Wenn Sie über die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Punktesünder (ASP) mehr wissen möchten, können Sie sich auch an Ihre zuständige Straßenverkehrsbehörde (Führerscheinstelle) oder an uns wenden.
Das ASP-Punktebonus-System
Durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASP) können Sie bis zu 4 Punkte abbauen. Und Sie können nach einem Aufbauseminar (ASP) durch die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung weitere 2 Punkte abbauen.
Ein Aufbauseminar (ASP) und Punkteabzug kann nur einmal in 5 Jahren absolviert werden.
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Keine direkten Folgen - ein Aufbauseminar (ASP) kann freiwillig besucht werden. Es ist aber nur möglich, wenn in den letzten fünf Jahren kein Aufbauseminar (ASP) besucht wurde. 4 Punkte Abzug maximal, jedoch nur bis auf 0 Punkte möglich und nicht ins Minus hinein. Wer also nur 1 Punkt in Flensburg hat, bekommt auch nur 1 Punkt Abzug bis 0, und keine weitere Gutschrift auf minus 3 Punkte.
Die Teilnahme am Aufbauseminar führt zum Abzug von 4 Punkten
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9 - 13 Punkte |
Ab 8 Punkte erfolgt eine zwangsweise kostenpflichtige Verwarnung durch die Führerscheinstelle mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, freiwillig an einem Aubauseminar (ASP) teilzunehmen.
Die Teilnahme am Aufbauseminar führt bei 9 - 13 Punkten zum Abzug von 2 Punkten
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14 - 17 Punkte |
Die Führerscheinstelle ordnet die Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASP) zwingend an. Bei Nichtteilnahme am Aufbauseminar (ASP) wird die Fahrerlaubnis entzogen. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Seminarbesuch innerhalb von 2 Jahren prüfungsfrei.
Wurde aber in den letzten 5 Jahren schon ein Aufbauseminar besucht, wird nur eine schriftliche Verwarnung ausgesprochen. Sie können aber freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen.
Diese freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung führt zum Abzug von 2 Punkten
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18 Punkte |
Entzug der Fahrerlaubnis |
Wiedererteilung frühestens nach 6 Monaten |