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Bußgeldkatalog

 

Auszug aus dem Bußgeldkatalog (Stand: 01. Februar 2009)

Neue Busgeldverordnung vom 01.01.2011 Klick hier

 


Die neuen Obergrenzen für Bußgelder sollen für mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen sorgen. Sie zielen vor allem auf die Hauptursachen für Unfälle, insbesondere 

          • unangepasste Geschwindigkeit,
          • gefährliche Überholvorgänge,
          • Verstöße gegen die Vorfahrt,
          • Rotlicht-Verstöße,
          • zu geringer Abstand.

Die Änderungen im Bußgeldkatalog dienen daher der Verkehrssicherheit, es geht nicht um eine durchgehende Anhebung der Geldbußen. Bei Verwarnungsgeldern oder Parkverstößen bleibt alles beim Alten. Auch die Dauer der möglichen Fahrverbote bleibt unverändert.

Vor allem Raser und Drängler und diejenigen, die sich im Verkehr besonders rücksichtslos verhalten und andere vorsätzlich gefährden, müssen mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen.
Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes betrug im Jahr 2008 die Zahl der Verkehrstoten 4.467. Ursache für fast alle Unfälle (95 Prozent) ist menschliches Fehlverhalten.

Im europäischen Vergleich lagen Bußgelder in Deutschland bisher in einem niedrigen Bereich. Staaten wie die Niederlande, Großbritannien und Schweden haben die besten Unfallbilanzen - dort liegen die Geldbußen für gefährliche Verstöße um ein Vielfaches höher. Eine Anpassung der Obergrenzen war daher sinnvoll und notwendig.
Die neuen Bußgeldobergrenzen sind durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes eingeführt worden. Die Bußgeldkatalog-Verordnung gilt seid dem 01.02.2009 .

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:


Verkehrsverstoß

Bußgeld (EUR) bis 31.01.2009

Bußgeld (EUR) ab 01.02.2009

     

unangepasste Geschwindigkeit

50

100

     

Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot

40

80

     

Fehlverhalten auf Autobahnen (z.B. Wenden, Rückwärtsfahren, Vorfahrtsverletzung usw.)

40 - 150

70 - 200

     

zu geringer Abstand

40 - 250 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand)

75 - 400 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand)

     

Tempolimit missachtet (innerorts) *)

50 - 425 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)

80 - 760 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)

     

Tempolimit missachtet (außerorts) *)

40 - 375 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)

70 - 600 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)

     

keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer

60

80

     

Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen

50

80

     

Fehlverhalten an Bahnübergängen

50 - 450

80 - 700

     

gefährliches Überholmanöver

40 - 125

Verdopplung der jeweiligen Bußgeldsätze (80 - 250)

     

Vorfahrt missachtet

50

100

     

Drogen und Alkohol am Steuer

250 (erster Verstoß)
500 (zweiter Verstoß)
750 (dritter Verstoß

500 (erster Verstoß)
1000 (zweiter Verstoß)
1500 (dritter Verstoß)

     

Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten

125

250

     

Rote Ampel missachtet

50 - 200

90 - 360

     

Durchführung illegaler Kfz-Rennen

200 (Veranstalter)
150 (Teilnehmer)

500 (Veranstalter)
400 (Teilnehmer)

     

Fahren mit nicht verkehrssicheren Kfz

50 - 150

80 - 270

     

Überladung um mehr als 5 Prozent (Lkw)
bzw. 20 Prozent (Pkw)

50 - 200 (Fahrzeugführer Lkw)
75 - 225 (Fahrzeughalter Lkw)

50 - 125 (Pkw)

80 - 380 (Fahrzeugführer Lkw)
140 - 425 (Fahrzeughalter Lkw)
95 - 235 (Pkw)

     

Lkw-Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten

40 (Fahrer)
200 (Halter)

75 (Fahrer)
380 (Halter)

*) ab 16 Km/h bei Lkw und Bussen, ab 21 Km/h bei Pkw

Weitere Bußgelder finden Sie hier: Punkte und Bußgeldkatalog vom KBA