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Die Fahrschule HEINZEL informiert
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Fahrstunden
Knochenarbeit?
Die Grundausbildung
Jede Ausbildung beginnt mit der Grundstufe. Hier lernt der Schüler, das Fahrzeug zu bedienen. Danach folgen Aufbau- und Leistungsstufe, um den typischen Verkehrssituationen gewachsen zu sein. Zusammen nennt man diese drei Phasen die »Grundausbildung«.
Je nachdem, welche Vorkenntnisse der Schüler mitbringt, kann die Grundstufe unterschiedlich lang dauern. In den daran anschließenden Stufen (Aufbau- und Leistungsstufe) geht es darum, den Verkehr zu beobachten, Verkehrsregeln anzuwenden und Gefahren zu erkennen. Man trainiert das Einparken, Wenden, rückwärts Fahren, Anfahren in Steigungen usw.
Am Ende dieser ersten drei Ausbildungsabschnitte hat der Schüler die Grundausbildung hinter sich gebracht. Er soll das Fahrzeug in allen Geschwindigkeitsbereichen kennen gelernt haben. Auch das Fahren auf schnelleren Strecken und das erste Erfahrungen beim Einfahren in die Autobahn/Kraftfahrstraße gehören unbedingt hierher!
Während der Grundausbildung wird der Fahrlehrer sehr viel erklären. Es ist seine Aufgabe. Er muss je nach Kenntnissen und Fähigkeiten des Schülers mit ihm zu trainieren, bis die genannten Ziele erreicht und eventuelle Fehler im Wesentlichen abgebaut sind. Die Dauer der Grundausbildung hängt sehr stark von der Mitarbeit des Fahrschülers ab. Mit den Verkehrsregeln sollte er sich auch bereits angefreundet haben. Diese Ausbildungsstufen sollen im Wesentlichen abgeschlossen sein, bevor mit den sogenannten Sonderfahrten begonnen wird.
Eine zahlenmäßige Angabe, wie viele Fahrstunden zur Grundausbildung gehören, macht der Gesetzgeber nicht. Die Praxis, aber auch einschlägige Gerichtsurteile zeigen, dass eine Grundausbildung unter ca. 15 Fahrstunden in der Regel jedoch zu kurz ist.
Schauen Sie sich zur Verdeutlichung einmal die folgenden wesentlichen Inhalte der Grundausbildung an. Das vorgeschriebene Pensum in dieser Ausbildungsphase reicht von »Sitzposition« bis »Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen«...
Sachgebiete für den praktischen Unterricht
(Anlage 3 zur Fahrschülerausbildungsordnung)
Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt
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Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs
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Sitzposition
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Einstellen der Spiegel
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Lenkradhaltung und -führung
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Anlegen und Lösen des Sicherheitsgurtes
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Einstellen der Kopfstützen
-
Bedienungseinrichtungen
Verhalten beim Anfahren in der Ebene, Steigungen und Gefällstrecken
Gangwechsel
-
Umweltschonendes Anpassen der Gänge an Verkehrslage, Straßenzustand und Straßenverlauf
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Schalten in Steigungen und Gefällstrecken, auch unter Umweltgesichtspunkten
-
Besitzt das Ausbildungsfahrzeug eine automatische Kraftübertragung, so muss der Bewerber mit deren Besonderheiten vertraut gemacht werden
Fahrbahnbenutzung
Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
Rückwärts fahren und Wenden
-
Richtige Körperhaltung während der Rückwärtsfahrt
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Rückwärts fahren mit und ohne Fahrtrichtungsänderung
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Wenden
-
Beobachtung des Verkehrsraums, des Verlaufs und der Beschaffenheit der Fahrbahn sowie Beachtung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Fahrgeschwindigkeit
-
Umweltbewusstes Angleichen der Fahrgeschwindigkeit an Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse
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Abstand halten vom vorausfahrenden Fahrzeug, auch bei geringer Geschwindigkeit
-
Fahrgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften
-
Fahrgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
-
Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
-
Bremsen in Gefahrsituationen
Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Überholen
- Überholvorgänge sind auch außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen zu üben
Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen
- Ausreichende Beobachtung der kreuzenden Straße und rechtzeitige Anpassung der Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse
- Heranfahren an die bevorrechtigte Straße
- Einfahren in Vorfahrtstraßen
- Bremsbereitschaft
- Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Regelung durch Lichtzeichen oder Polizeibeamte
- Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit und ohne Verkehrszeichen
- Verhalten an Bahnübergängen
- Verhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern
- beim Abbiegen
- beim Geradeausfahren
- an Fußgängerüberwegen
- in verkehrsberuhigten Bereichen
- an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
- Halten in Steigungen und in Gefällstrecken
- Einfahren in eine Parklücke (zwischen hintereinander und nebeneinander stehenden Fahrzeugen)
- Maßnahmen beim Verlassen des Fahrzeugs
- Maßnahmen zur Sicherung liegengebliebener Fahrzeuge
Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer
- Beobachtung des Fahrverhaltens anderer Verkehrsteilnehmer
- Beobachtung des Verkehrsraums
- Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen
- Vermeiden risikoreicher Verkehrssituationen
Die Stufe der Sonderfahrten
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Grund- Aufbau und Leistungsstufe kann mit den Sonderfahrten begonnen werden. Das setzt also voraus, dass der Schüler das Fahrzeug und die Verkehrsumwelt bereits einigermaßen sicher beherrscht.
Als Sonderfahrten, Sonderstunden oder auch »besondere Fahrstunden« bezeichnet man:
die Überlandfahrten
(Bundes- oder Landstraßen) - die Fahrten auf Autobahnen - die Fahrten bei Dämmerung
oder Dunkelheit
Warum gibt es die Sonderfahrten?
In den achtziger Jahren hat der Gesetzgeber die Sonderfahrten in der Fahrschulausbildung eingeführt. Die Unfallzahlen der Fahranfänger sind besonders auf Autobahnen, Landstraßen und in den Nachtstunden überdurchschnittlich hoch; dort passieren auch die folgenschwersten Unfälle. Weil Fahrprüfungen früher meistens im Stadtverkehr gefahren wurden, wurde hauptsächlich in der Stadt ausgebildet. Die Situation ist heute anders: Fahrprüfungen sollen nur noch zur Hälfte innerhalb von Ortschaften stattfinden, die andere Hälfte geht über Bundes-, Land- und Kraftfahrstraßen sowie Autobahnen.
Die Sonderfahrten können nicht miteinander kombiniert werden und dürfen erst gegen Ende der Ausbildung durchgeführt werden. So ist es beispielsweise nicht gestattet, eine Autobahnfahrt, die im Dunkeln stattfindet, gleichzeitig als Autobahnfahrt und als Dunkelfahrt anzurechnen. Zwar ist es möglich, die erste Fahrstunde im Dunkeln zu absolvieren. Sie darf nur deshalb aber nicht als Sonderfahrt zählen, denn Sonderfahrten dürfen erst gegen Ende der Ausbildung stattfinden und fordern vom Fahrschüler schon die Beherrschung des Fahrzeugs und des Verkehrs. Die Sonderfahrten sind nicht dazu da, Mängel in der Grundausbildung wegzubügeln oder rückwärts Einparken und ähnliches zu trainieren. Das hat in der übrigen Ausbildung seinen Platz.
Was ist der Unterschied zwischen Sonderfahrten und Pflichtstunden?
Den Begriff »Pflichtstunden« gibt es offiziell gar nicht. Wenn nach Pflichtstunden gefragt wird, steht dahinter meist die Frage »Wie viele Fahrstunden muss ich mindestens nehmen?«. Die Antwort ist nicht ganz einfach. Sonderfahrten sind, wie wir schon festgestellt haben, zusätzliche Fahrstunden. Es müssen also zuvor noch andere Ausbildungsteile stattgefunden haben (richtig: die Fahrstunden der Grundausbildung).
Fahrlehrer werden in der Ausbildung oft mit Aussagen der Schüler konfrontiert: »soundso viele Fahrstunden sind ja nur Pflicht«, aber dabei handelt es sich um ein Missverständnis. Eine Ausbildung, die nur aus den Sonderfahrten besteht, ist unsinnig und rechtswidrig. Zuerst muss gemäß der Fahrschüler-Ausbildungs-Ordnung die Grundausbildung erfolgreich stattfinden. Und die dauert eben so lange, »wie sie dauert«.
Wichtig beim Pkw- und Motorradführerschein:
• Grundausbildung plus mindestens 12 Sonderfahrten sind Pflicht!
Eine nach dieser Formel durchgeführte Minimal-Ausbildung könnte man aber noch nicht als gute Pkw-Schulung bezeichnen, denn sie trainiert weder das abschließende selbstständige Fahren im gemischten Verkehr, noch gibt es irgendwelche Prüfungsvorbereitungen.
Diese Sonderfahrten sind vorgeschrieben:
Korrekterweise muss es heißen: »mindestens vorgeschrieben« , weil je nach Ausbildungsbedarf des einzelnen Schülers der Fahrlehrer auch mehr Übungsstunden verordnen darf bzw. muss. Die Mindestanzahl der Sonderfahrten, die aber in keinem Fall unterschritten werden darf, ist für jede Klasse gesetzlich geregelt (Angaben in Fahrstunden zu 45 Minuten):
Klasse |
Überlandfahrten |
Autobahnfahrten |
Dunkelfahrten |
A, A1, B |
5 |
4 |
3 |
A1 auf A |
3 |
2 |
1 |
B auf BE,
B auf C1,
C1 auf C,
C1 auf C1E |
3 |
1 |
1 |
B auf C,
C auf CE |
5 |
2 |
3 |
C1 und C1E in einer gemeinsamen Ausbildung |
Solo: 1
Zug: 3 |
Solo: 1
Zug: 1 |
Solo: keine
Zug: 2 |
C und CE in einer gemeinsamen Ausbildung |
Solo: 3
Zug: 5 |
Solo: 1
Zug: 2 |
Solo: keine
Zug: 3 |
Grund- und Sonderfahrten in der Bus-Ausbildung
Für die Bus-Klassen D, DE, D1, D1E gibt es nicht nur Vorschriften für die Sonderfahrten; dort ist sogar die Mindestzahl der Fahrstunden im Bereich Grundausbildung geregelt. Die relativ komplizierten Vorschriften finden Sie in dieser Tabelle:
Vorbesitz der Klasse |
Grundausbildung |
Überland |
Autobahn |
Dunkel |
C, Dauer des Vorbesitzes
mehr als 2 Jahre |
D:7
D1: 6 |
D: 8
D1: 4 |
D: 4
D1: 2 |
D: 3
D1: 2 |
C, Vorbesitz
bis 2 Jahre |
D: 14
D1: 8 |
D: 16
D1: 8 |
D: 8
D1: 4 |
D: 6
D1: 4 |
B oder C1, Dauer des Vorbesitzes
mehr als 2 Jahre |
D: 33
D1: 16 |
D: 12
D1: 8 |
D: 8
D1: 4 |
D: 5
D1: 4 |
B oder C1, Vorbesitz
bis 2 Jahre |
D: 45
D1: 41 |
D: 22
D1: 19 |
D: 14
D1: 12 |
D: 8
D1: 7 |
D1 |
D: 20 |
D: 5 |
D: 5 |
D: 5 |
D |
DE: 4 |
DE: 3 |
DE: 1 |
DE: 1 |
D1 |
D1E: 4 |
D1E: 3 |
D1E: 1 |
D1E: 1 |
Fast am Ziel:
Reifestufe und Prüfungsvorbereitung
Nicht für die Schule, sondern
für's Leben lernen wir...
(oft zitiertes Lehrer-Zitat)
Die Prüfung ist zwar der bedeutendste Schritt auf dem Weg zum Führerschein, man sollte aber nicht vergessen, dass die Zeit danach noch viel spannender werden kann.
Darum wird der Fahrlehrer das Wort »Prüfung« hoffentlich nicht zu oft erwähnen, sondern, wie es eigentlich gedacht ist, den Schüler auf die Zeit nach der Fahrschule vorbereiten.
In der Schlussphase der Ausbildung kommt das selbständige Fahren zum Tragen. Die Reifestufe unterscheidet sich von der anschließenden Prüfungsvorbereitungsstufe hauptsächlich dadurch, dass zuletzt unter simulierten Prüfungsbedingungen geübt wird. Es soll gezeigt werden, dass man sich in der alltäglichen Verkehrsumwelt ohne Hilfe zurechtfindet. Natürlich wird von einem Anfänger kein perfektes Fahren erwartet, ein sicheres aber schon.
Der Fahrlehrer muss entscheiden, wann der Schüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat, um die Ausbildung abzuschließen. Der Schüler soll ein Gefühl dafür bekommen, ob bzw. wo er noch Schwächen oder Unsicherheiten hat. Ein ganz wichtiger Punkt dabei ist der Umgang mit Stress und Anspannung. Man lernt sich mit dem Gedanken anzufreunden, dass eine gewisse Nervosität am Tag der Fahrprüfung völlig normal ist, und dass jeder Prüfer das auch weiß. Der Fahrlehrer sollte darum mit dem Schüler üben, wie man sich in »Blackout-Situationen« über Wasser halten kann (das geht!). So etwas könnte in der Probezeit schließlich auch passieren.
In der Reifephase kann der Fahrlehrer eine Art »Checkliste« benutzen, auf der er Fehler ankreuzt und die wahrscheinlich noch benötigten Fahrstunden »errechnet«. Falls möglich, sollte man übrigens möglichst wenigen Leuten von der bevorstehenden Fahrprüfung erzählen. Das senkt den Erfolgsdruck, und man fühlt sich nicht so »beobachtet«.
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