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Führerschein mit "17" wird 2011 Dauerrecht....


 

Die Fahrschule HEINZEL informiert

 

 
 

Prüfbescheinigung für Mofas

 

Eine Mofa-Prüfbescheinigung stellt im offiziellen Sprachgebrauch weder einen »Führerschein« noch eine Fahrerlaubnis dar. Sie wird aber der Vollständigkeit halber hier mit aufgeführt. Die Mofa-Ausbildung findet entweder in einer Fahrschule statt oder auf weiterführenden Schulen, die dafür qualifizierte Lehrkräfte haben. Außer einigen Übungsfahrten wird nur theoretisch geprüft, eine Fahrprüfung gibt es nicht.

 

Mindestalter: 15 Jahre
Voraussetzungen:

Die MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben

Fahrzeuge
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Befristung: Die MOFA-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig
Einschluss: Die MOFA-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein
Sonstiges: Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden