Führerscheinklasse „S“
In Deutschland wurde ab dem 1. Februar 2005 die Führerscheinklasse "S“ eingeführt.
Diese Führerscheinklasse erlaubt es nun, dass Spaßmobilen wie zum Beispiel vierrädrige Quads und dreirädrige Trikes auch von 16 - Jährigen gefahren werden dürfen. Dies war bisher nur Personen erlaubt, die im Besitz der Führerscheinklassen B (alt 3) oder T waren.
Man fragt sich, warum in diesen ganzen Führerscheinwirrwar nun schon wieder eine neue Führerscheinklasse kommen muss. Die Antwort liegt in Brüssel. Die ausländischen Hersteller der Miniautos hatten dort eine Beschwerde gegen Deutschland eingelegt. Bei uns war es nur möglich mit der doch sehr anspruchsvollen „Klasse B“ diese kleinen Autos zu fahren. Sie sahen den Wettbewerb verletzt. Die EU - Kommission schloss sich dieser Sichtweise an und erkannte darin ein Handelshemmnis. Gegen Deutschland wurde ein Verfahren eingeleitet. Deutschland reagierte und erschuf die Führerscheinklasse „S“.
Natürlich bringt diese „Neue Führerscheinklasse“ auch eine Reihe von Bestimmungen mit sich.
Hier ein Überblick:
Mindestalter: 16 Jahre
(Anmeldung bereits ab 15,5 Jahren in der Fahrschule möglich)
Vorraussetzungen: Für den Erwerb der Führerscheinklasse „S“ werden keine anderen -
Führerscheinklassen vorausgesetzt.
- Ein Erste-Hilfe-Kurs ist erforderlich
- Es muss ein Fahrerlaubnisantrag bei der zuständigen Verwaltungs- bzw.
Führerscheinbehörde gestellt werden.
(Die Antragstellung ist auch über eine Fahrschule möglich)
Was darf ich mit der Führerscheinklasse „S“ nun fahren? -
Fahrzeuge: Dreirädrige Krafträder (so zum Beispiel: Trikes)
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (so zum Beispiel: Quads, Mini-PKW)
Höchstgeschwindigkeit: Bauartbestimmt 45 km/h
Hubraum und Leistung: Mit Benzinmotor maximal 50 ccm
- Mit Dieselmotor: maximale Nutzleistung von 4 kW
Mit Elektromotor: maximale Nenndauerleistung von 4 kW
Bei vierrädrigen Kraftfahrzeugen:
- Leermasse maximal 350 kg (hier werden die Akkus aber nicht mitgerechnet)
Zulassung: Diese Fahrzeuge sind zulassungsfrei. Sie benötigen aber eine Betriebserlaubnis und
dürfen mit einem Versicherungskennzeichen gefahren werden.
Die Ausbildung in der „S - Klasse“ darf nur von Fahrschulen durchgeführt werden. Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und praktischen Teil, sowie eine theoretische wie auch praktische Prüfung.