Rund 7,1 Millionen Autofahrer und Verkehrssünder sind derzeit im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg gespeichert. Also etwa jeder siebte der 49 Millionen Führerscheininhaber in Deutschland.
Autofahrer können sich kostenlos über Ihren aktuellen Punktestand in der Flensburger Verkehrssünderkartei informieren.
Dazu reicht ein formloses Schreiben zum Punkte abfragen an das Kraftfahrt-Bundesamt mit der Bitte um Auskunft aus dem "Verkehrszentralregister".
Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister:
An das
Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um Auskunft über die zu meiner Person im Verkehrszentralregister erfasste(n) Eintragung(en) zu erteilen. Eine Kopie der Vorder- und Rückseite meines Personalausweises / Reisepasses füge ich bei.
Geburtsdatum
Geburtsname
Familienname (nur bei Abweichung vom Geburtsnamen)
Sämtliche Vornamen
Geburtsort
Straße und Hausnummer
PLZ und Wohnort
Datum 31. Juli 2009____________________________________
Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin
Die Straßenverkehrsämter werden wo Kraftfahrtbundesamt informiert, sobald ein Verkehrsteilnehmer acht oder mehr Punkte hat. Als Fahrer werden Sie darüber ebenfalls informiert .
Ab 14 Punkten bekommen Sie eine Gebührenpflichtige Aufforderung
an einem speziellen Aufbauseminar Teilzunehmen.
Punkte wegen einer Ordnungswidrigkeit werden nach zwei Jahren getilgt.
Solche wegen Straftaten ohne Alkohol und Drogen dagegen nach 5 Jahren und Punkte für Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen nach 10 Jahren.
Vorraussetzung für die Löschung der Punkte: In der jeweiligen Frist dürfen keine neuen punkterelevanten Verkehrsverstöße angefallen sein. Hat der Kontostand in der Sünderkatei 18 Punkte erreicht, wird der Führerschein eingezogen.
Demnächst sollen auch Abfragen per Internet möglich sein. Wie ist uns derzeit noch nicht bekannt.
Wie baue ich Punkte in Flensburg ab?
Wenn Sie Punkte in Flensburg haben, können Sie durch die freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen bis zu 4 Punkte abbauen.
Die Teilnehmer können in Gruppengesprächen und durch eine Fahrprobe beweisen, dass ihre Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten erkannt und abgebaut wurden.